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   BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08   

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BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08 (https://dejure.org/2009,6168)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2009 - 1 C 32.08 (https://dejure.org/2009,6168)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 1 C 32.08 (https://dejure.org/2009,6168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum Zweck des Familiennachzugs; Alleinige Personensorge eines rechtmäßig in Deutschland lebenden bosnisch-herzegowinischen Vaters für seine Töchter als Voraussetzung für einen Nachzugsanspruch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 32 Abs. 3, AufenthG § 6 Abs. 4 S. 1
    Familienzusammenführung, Visumsverfahren, Kindernachzug, Sorgerecht, Mazedonien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum Zweck des Familiennachzugs; Alleinige Personensorge eines rechtmäßig in Deutschland lebenden bosnisch-herzegowinischen Vaters für seine Töchter als Voraussetzung für einen Nachzugsanspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unionsrechtliche, aber nicht geregelte Anspruch auf Familiennachzug (RA Thomas Oberhäuser; Asylmagazin 2011, S. 223-227)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze geknüpft sind - wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres -, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (stRspr, zuletzt Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, InfAuslR 2009, 270 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 10 m.w.N., ebenso Urteile vom gleichen Tag in den Verfahren BVerwG 1 C 28.08, juris Rn. 11 und BVerwG 1 C 29.08, juris Rn. 13).

    Dieser Auffassung ist der Senat bereits mit Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - (InfAuslR 2009, 270 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 19 ff.; ebenso Urteile vom gleichen Tag in den Verfahren BVerwG 1 C 28.08 und BVerwG 1 C 29.08) entgegengetreten.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird insoweit auf das Urteil des Senats vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten dieser Auslegung wird ebenfalls auf das Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. Rn. 12 ff. verwiesen.

    Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlichen Auslegung dieses Begriffs sind dabei die in der Leitentscheidung des Senats vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. aufgeführten Grundsätze zu beachten.

    Der Senat hat seine bisherige Rechtsprechung, nach der bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der Ermessensentscheidung regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich war (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 m.w.N.) mit dem bereits zitierten Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. aufgegeben.

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG die Entscheidung über den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 14 f.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. ebenfalls Urteile vom 7. April 2009 a.a.O. und vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 12 B 2.05

    Entscheidungen zum Visa-Recht

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
    Zur Begründung hat es unter weitgehender Bezugnahme auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - im Wesentlichen ausgeführt: Es spreche zwar Einiges dafür, dass der Vater der Klägerinnen nach mazedonischem Familienrecht trotz der durch das Urteil des Amtsgerichts Gostivar erfolgten Sorgerechtsübertragung nicht einem personensorgeberechtigten Elternteil im Sinne von § 1631 BGB gleichzustellen sei, weil dem mazedonischen Recht die Ausübung der Personensorge durch nur einen Elternteil grundsätzlich fremd sei.

    Ob der Vater der Klägerinnen - gemessen an diesen Maßstäben - die wesentlichen Entscheidungsrechte in Bezug auf die Person der Klägerinnen allein und ungeteilt besitzt, lässt sich den Feststellungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2007 - OVG 12 B 2.05 - über die insoweit maßgebliche Rechtslage in Mazedonien, die sich das Verwaltungsgericht in der hier angefochtenen Entscheidung zu eigen gemacht hat, nicht hinreichend eindeutig entnehmen (vgl. auch das ebenfalls die mazedonische Rechtslage betreffende Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 28.08 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vgl. nachfolgend zu 3. b)).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08
    Der Senat hat seine bisherige Rechtsprechung, nach der bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der Ermessensentscheidung regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich war (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 m.w.N.) mit dem bereits zitierten Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. aufgegeben.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.12.2014 - BVerwG 1 B 21.14 -, juris Rn. 6; Urt. v. 1.12.2009 - BVerwG 1 C 32.08 -, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5; Urt. v. 7.4.2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 332 und 346) ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen.
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 u. Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Nach der grundsätzlich maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. für gebundene Entscheidungen: BVerwG, Urt. v. 1.12.2009 - 1 C 32.08 -, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5; Urt. v. 16.6.2004 -1 C 20.03 -, BVerwGE 121, 86, 88, und grundsätzlich daran anknüpfend für Ermessensentscheidungen: BVerwG, Urt. v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 344) steht der Klägerin zu 1. ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht zu (I.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.12.2014 - BVerwG 1 B 21.14 -, juris Rn. 6; Urt. v. 1.12.2009 - BVerwG 1 C 32.08 -, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5; Urt. v. 7.4.2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 332 und 346) ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Familiennachzug: Anwendung der Neufassung des § 32 Abs. 3 AufenthG 2004 auf

    Dies gilt im Grundsatz auch für den altersgebundenen Nachzugsanspruch von Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 C 32.08 -, juris Rn. 12).

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass in Fällen des an eine Altersgrenze geknüpften Anspruchs eines Kindes auf Familiennachzug für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wird und, sofern diese im Laufe des Verfahrens überschritten wird, die übrigen Anspruchsvoraussetzungen sowohl im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze als auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorgelegen haben müssen, also eine auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogene Doppelprüfung vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009 a.a.O.).

    Vielmehr handelt es sich bei der Neufassung eher um eine Klarstellung, denn das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass im Hinblick auf Herkunftsstaaten, die eine vollständige Übertragung der Personensorge auf eine Elternteil nicht kennen, eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliege, der Gesetzgeber vielmehr in Kenntnis dieser Problematik bewusst von einer Änderung des § 32 Abs. 3 AufenthG in der bis zum 5. September 2013 geltenden Fassung abgesehen habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Ihnen lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass Personen, die ihre Anträge als Minderjährige gestellt haben, bei Überschreiten der Altersgrenze von den begünstigenden Folgen einer Rechtsänderung ausgeschlossen sein sollten; das Bundesverwaltungsgericht hat dort lediglich festgestellt, dass Sachverhaltsänderungen, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, zugunsten des Betroffenen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O.).

    Wie bereits dargelegt, ist in Fällen des an eine Altersgrenze geknüpften Anspruchs eines Kindes auf Familiennachzug für die Einhaltung der Altersgrenze auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen, die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen sowohl im Zeitpunkt des Erreichens der Altersgrenze als auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorgelegen haben (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 15.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Nach ständiger Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N.; vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff. und vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 32.08 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - 3 B 3.15

    Erteilung eines Visums an einen chinesischen Jugendlichen zum Familiennachzug

    Ist der Nachzugsanspruch von Kindern - wie hier - an eine Altersgrenze geknüpft, so ist für deren Einhaltung ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 C 32.08 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 C 32.08 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze angeknüpft sind, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Den Klägern zu 3. und 4. steht nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. für gebundene Entscheidungen: BVerwG, Urt. v. 1.12.2009 - 1 C 32.08 -, juris Rn. 12; Urt. v. 16.6.2004 -1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86, 88, und grundsätzlich daran anknüpfend für Ermessensentscheidungen: BVerwG, Urt. v. 7.4.2009 -1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 344) kein Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach den hier in Betracht zu ziehenden Regelungen in § 104a Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S.162), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437) (1.), § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (2.), § 104a Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 AufenthG und der von den Innenministern und -senatoren der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern am 4. Dezember 2009 getroffenen Anordnung nach § 23 Abs. 1 AufenthG (vgl. RdErl. des Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Integration v. 11.12.2009 42.12.-12230/1-8 (§ 23) -, sog. Bleiberechtsregelung 2009) (3.), § 36 Abs. 2 AufenthG (4.) oder § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (5.) zu.
  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455

    Kein Verzicht auf Nachholung des Visumverfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 2 B 13.12

    Philippinen; Kindernachzug zu Ausländern; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

  • VG Berlin, 18.12.2019 - 38 L 474.19

    Kindernachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - Überschreiten der Altersgrenze

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17

    Asylantrag; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; zielstaatsbezogenes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 11 B 5.14

    Türkei; Familiennachzug; Ehefrau; Sohn; im Verlauf des Verfahrens volljährig

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

  • VG Berlin, 06.11.2020 - 38 K 384.19

    Anspruch auf Erteilung des Visums zum Zwecke des Nachzuges zu seinem in der

  • VG Berlin, 22.04.2010 - 4 K 132.09

    Visum; Peru; Besuchsvisum; Besuch; Kind; Zulässigkeit; Verpflichtungsklage;

  • VG Berlin, 06.11.2020 - 38 K 439.20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 12 S 2.11

    Mazedonien; visumsfreier Besuchsaufenthalt; Kindernachzug; (keine) alleinige

  • VG München, 28.09.2022 - M 24 S 21.6691

    Teilweise erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutzantrag eines ukrainischen

  • VG München, 10.11.2021 - M 10 S 21.5765

    Unzulässiger Eilantrag gegen Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2011 - 16 L 742/11

    Visumfreie Einreise serbischer Staatsangehöriger; Feststellung des Ruhens der

  • VG Bayreuth, 16.12.2020 - B 6 K 20.535

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Duldung

  • VG Berlin, 06.11.2023 - 9 K 445.21
  • VG Berlin, 23.09.2011 - 14 K 307.10

    Elternnachzug zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

  • VG Berlin, 12.11.2012 - 22 K 2.12

    Erteilung eines Visums zum Zweck des Kindernachzugs; vietnamesische Ehe- und

  • VG Berlin, 21.06.2012 - 29 K 288.11

    Visum zum Zwecke des Familiennachzugs

  • VG Berlin, 17.08.2011 - 29 K 66.11

    Anspruch dreier Kinder mazedonischer Staatsangehörigkeit auf Erteilung von Visa

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